Einstieg Geburtshilfe

Die Nachricht, schwanger zu sein, bedeutet für fast jede Frau und ihren Lebenspartner den Beginn einer ganz besonderen Zeit der Spannung und Vorfreude.

Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge sieht für diese Zeit folgende Untersuchungen vor:

  • Blutuntersuchungen zur Bestimmung der Blutgruppe
  • Rhesusfaktor
  • Immunschutz gegen wesentliche Erreger (können für Mutter und Kind gefährlich werden)

Ausserdem werden regelmäßig das Körpergewicht, der Blutdruck, Blutbild und pH-Wert der Scheide überprüft. Der Muttermund wird abgetastet um frühzeitig nachteilige Entwicklungen für Mutter und Kind feststellen zu können.

All diese Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.

Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind im Verlauf einer normalen Schwangerschaft vorgesehen: (*)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden Ihnen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Ungeborene ist und wie es liegt. Es wird nach der Lage des Mutterkuchens (Plazenta) geschaut und nach der Fruchtwassermenge.Die Größe des Kindes wird gemessen und in den Mutterpass dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten.

Bitte beachten Sie: Bild-Ton- und Videoaufnahmen in der Praxis und von den Untersuchungen sind prinzipiell untersagt!

Bei allen drei Untersuchungen wird überprüft,

  • ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt,
  • ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt
  • ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt
In der 9. – 12. Schwangerschaftswoche (SSW)

Der erste Basisultraschall dient vor allem dazu die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fetus (nach der 10. SSW) entwickelt hat. 

Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge (Scheitel-Steiss-Länge) oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Es wird auch kontrolliert ob ein Herzschlag feststellbar ist oder ob es sich um Mehrlinge handelt.

In der 19. – 22. Schwangerschaftswoche (SSW)

Beim zweiten Ultraschall können sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

  1. Einer "Basis-Ultraschalluntersuchung"
  2. Einer "erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung"

Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

Wenn sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch?Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?
In der 29. – 32. Schwangerschaftswoche (SSW)

Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert.

Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden. Welche zusätzliche Untersuchungen in Frage kommen, werden wir mit Ihnen besprechen.

* aus dem Merkblatt des Gemeinsammen Bundesausschuss als Anlage der Mutterschafts-Richtlinie Juli 2013

Bei Bedarf erfolgt eine spezielle Untersuchung, wie die Organdiagnostik und/oder Dopplersonographie.